ZUCHTZULASSUNG – Kriterien für die Ausstellung einer Zuchtzulassung

HDHD-A, HD-B, HD-C (muss der Deckpartner HD-A aufweisen)
EDED-0, ED-Grenzfall, ED-1 (muss der Deckpartner ED-0 aufweisen)
OCDfrei
AugenPRA, HC kongenital, RD frei
Gentestssind bei den einzelnen Retrieverrassen unterschiedlich (siehe Zuchtordnung einzelne Rassen)
GebissScherengebiss (Chesapeake Bay Retriever darf auch ein Zangengebiss aufweisen)

Prüfungen Zuchttauglichkeitsfeststellung (ZTF) ehem. Wesenstest, Anlagenfeststellung AF/R, Workingtest Beginner (vormals L) mit Wasser, Jagdliche Brauchbarkeit JBP/R, Bringleistungsprüfung BLP/R, Vollgebrauchsprüfung VGP/R oder Field Trial á l´Anglaise

Formwert „Vorzüglich“, „Sehr Gut“ oder „Gut“ von einer österreichischen Ausstellung mit CACA-Vergabe oder von einer Internationalen CACIB-Ausstellung (FCI). Hunde mit einem Formwert „Gut“ müssen eine BLP/R, VGP/R oder einen vom ÖRC veranstalteten Field Trial á l´Anglaise vorweisen

Die genauen, rassespezifischen Voraussetzungen für die Zuchtzulassung der einzelnen Rassen finden Sie in unserer Zucht- und Eintragungsordnung – ZEO.