WESENSTEST (WeT)
ehemals Zuchttauglichkeitsfeststellung
Unsere Retriever wurden als Jagdhunde „nach dem Schuss“ gezüchtet und verfügen über rassetypische Eigenschaften.
Sie werden in der FCI‐Gruppe 8 als Apportierhunde geführt und unterliegen entsprechenden Standards.
Um ihre rassetypischen Eigenschaften zu erhalten bzw. deren Entwicklung zu fördern, wurden für die Zucht entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Diese umfassen Untersuchungen die Gesundheit betreffend und die Absolvierung eines Wesenstests bzw. einer Anlagenfeststellung oder die Ablegung von Arbeitsprüfungen (JBP/R, BLP, VGP oder Working Test Beginner mit Wasser).
Bei einem Wesenstest werden das Verhalten (Charakter) des Hundes in verschiedenen Situationen sowie die natürlichen (jagdlichen) Anlagen beurteilt und ein Richterbericht erstellt. Es kann auch der Formwert des Hundes bestimmt werden.

Zur Absolvierung des Wesenstests sind alle Retriever mit FCI‐Abstammungsnachweisen (Ahnentafel) zugelassen:
mindestens 9 Monaten
Wenn sie BEIDES brauchen, müssen Sie sowohl den WESENSTEST als auch zusätzlich den FORMWERT auswählen.
Zuchtrelevante Eigenschaften und Sinn des Wesenstests
Sinn und Zweck des Wesenstests ist es, typische Vertreter einer Rasse zu erkennen und Tiere mit fehlenden oder unerwünschten Veranlagungen von der Zucht auszuschließen.
Erwünschte Merkmale
Selbstsicher, freundlich, vertrauensvoll, aufmerksam, interessiert, spielfreudig, gute Führer‐Hund‐Beziehung (Bindung), guter Beute‐ und Bringtrieb, effektive Witterungsaufnahme, wasserfreudig und schusssicher.
Unerwünsche Eigenschaften:
Misstrauisch, unsicher, ängstlich, aggressiv, kein Spieltrieb, schlechte oder keine Führer‐Hund‐Beziehung (fehlende Bindung), kein Beute‐ und Bringtrieb, keine Witterungsaufnahme, wasserscheu und schussscheu.
Stand Jänner 2020 / Personenbezogene Ausdrücke beziehen sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise!