ZUCHTTAUGLICHKEITSFESTSTELLUNG (ZTF)
ehemals Wesenstest

Unsere Retriever wurden als Jagdhunde „nach dem Schuss“ gezüchtet und verfügen über rassetypische Eigenschaften.
Sie werden in der FCI‐Gruppe 8 als Apportierhunde geführt und unterliegen entsprechenden Standards.

Um ihre rassetypischen Eigenschaften zu erhalten bzw. deren Entwicklung zu fördern, wurden für die Zucht entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Diese umfassen Untersuchungen die Gesundheit betreffend und die Absolvierung einer Zuchttauglichkeitsfeststellung bzw. einer Anlagenfeststellung oder die Ablegung von Arbeitsprüfungen (JBP/R, BLP, VGP oder Working Test Beginner mit Wasser).

Bei einer Zuchttauglichkeitsfeststellung werden das Verhalten (Charakter) des Hundes in verschiedenen Situationen sowie die natürlichen (jagdlichen) Anlagen beurteilt und ein Richterbericht erstellt. Es kann auch der Formwert des Hundes bestimmt werden.

Zur Absolvierung der Zuchttauglichkeitsfeststellung sind alle Retriever mit FCI‐Abstammungsnachweisen (Ahnentafel) zugelassen:

mindestens 9 und höchstens 36 Monaten

Wenn sie BEIDES brauchen, müssen Sie sowohl die ZUCHTAUGLICHKEITSFESTSTELLUNG als auch zusätzlich den FORMWERT auswählen.

Zuchtrelevante Eigenschaften und Sinn der Zuchttauglichkeitsfeststellung

Sinn und Zweck der Zuchttauglichkeitsfeststellung ist es, typische Vertreter einer Rasse zu erkennen und Tiere mit fehlenden oder unerwünschten Veranlagungen von der Zucht auszuschließen.

Erwünschte Merkmale

Selbstsicher, freundlich, vertrauensvoll, aufmerksam, interessiert, spielfreudig, gute Führer‐Hund‐Beziehung (Bindung), guter Beute‐ und Bringtrieb, effektive Witterungsaufnahme, wasserfreudig und schusssicher.

Unerwünsche Eigenschaften:

Misstrauisch, unsicher, ängstlich, aggressiv, kein Spieltrieb, schlechte oder keine Führer‐Hund‐Beziehung (fehlende Bindung), kein Beute‐ und Bringtrieb, keine Witterungsaufnahme, wasserscheu und schussscheu.

Stand Jänner 2020 / Personenbezogene Ausdrücke beziehen sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise!