EHRENRAT

ERSATZ-EHRENRATSMITGLIED

AUSZUG AUS DER ÖRC – SATZUNG

§ 18 Ehrenrat

Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten, über Disziplinaranzeigen sowie über Rechtsmittel über den Ausschluss von Vereinsmitgliedern in (§ 6 Abs. 4 der Satzung) ist der vereinsinterne Ehrenrat aufgrund der Geschäftsordnung für die Durchführung der Ehrenratsverfahren berufen. Er ist eine Schlichtungseinrichtung im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht gemäß §§ 577 ZPO.

  1. Der Ehrenrat besteht aus drei Mitgliedern und drei Ersatzmitgliedern, welche von der Generalversammlung für die Amtsdauer von drei Jahren gewählt werden; seine Mitglieder dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören.
  2. Der Ehrenrat wählt aus seiner Mitte mit Stimmenmehrheit einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.
  3. Der Ehrenrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder anwesend sind.
  4. Der Ehrenrat fällt alle seine Entscheidungen mit einfacher Stimmenmehrheit. Eine Stimmenthaltung ist nicht zulässig.
  5. Der Ehrenrat entscheidet, nach Gewährung des beiderseitigen Gehörs, ohne an gewisse Formen gebunden zu sein, nach bestem Wissen und Gewissen.
  6. Ehrenratsbeschlüsse sind vereinsintern endgültig.
  7. Über das Ehrenratsverfahren ist ein Protokoll zu führen, welches von allen Mitgliedern des Ehrenrates zu unterfertigen ist und dem Präsidenten des Clubs in Urschrift ausgehändigt werden muss.
  8. Die Entscheidung des Ehrenrats ist dem Betroffenen schriftlich zuzustellen.
  9. Dem Ehrenrat bleibt es überlassen, im Zuge eines allfälligen Beweisverfahrens Zeugen zu laden oder Beweismittel zu prüfen.
  10. Jeder Streitteil hat für die Auslagen der von ihm vorgeführten Zeugen und für die Kosten seiner Beweisführung selbst aufzukommen.
  11. Der Ehrenrat entscheidet in nicht öffentlicher Sitzung oder einer nicht öffentlicher Verhandlung und hat seine Entscheidungen kurz schriftlich zu begründen. Die Entscheidungen des Ehrenrates sind endgültig. Die Anrufung der ordentlichen Gerichte ist unzulässig.

Die vollständige Geschäftsordnung des Ehrenrates finden Sie unter Downloads.