DIE HUNDEAUSSTELLUNG – Grau ist alle Theorie
Sinn und Zweck einer Hundeausstellung ist der Gedanke der Abhaltung einer Zuchtschau. Der erfolgreiche Besuch einer Ausstellung stellt daher auch eine der Voraussetzungen für die Zuchtzulassung unserer Retriever dar (siehe auch Zucht- und Eintragungsordnung). Die im Folgenden beschriebenen Erklärungen basieren auf der Ausstellungsordnung des Österreichischen Kynologen Verbandes (ÖKV).
Die Internationale Hundeausstellung (IHA) steht unter dem Schutz des Dachverbandes FCI (Federation Cynologique Internationale). Es können Anwartschaften auf den österr. Champion, den österr. Puppy Champion, den österr. Jugend Champion, den Veteranen Champion, den österr. Grand Champion und den internationalen Schönheits-Championat (CACIB) vergeben werden.
Die Nationale Hundeausstellung (NHA) steht unter dem Schutz des ÖKV (Österreichischer Kynologenverband). Es können Anwartschaften auf den österreichischen Champion, den österr. Puppy Champion, den österr. Jugend Champion, den Veteranen Champion vergeben werden.
Die Klubsiegerschau, die vom ÖRC veranstaltet und betreut wird. Mit Genehmigung des ÖKV können ebenso Anwartschaften auf den österreichischen Champion, den österr. Puppy Champion, den österr. Jugend Champion, den Veteranen Champion vergeben werden.
Für die Abhaltung einer Sonderausstellung im Rahmen einer IHA bzw. NHA, sowie für die Klubsiegerschau, muß von Seiten des Vorstandes des ÖRC beim ÖKV um Genehmigung der Abhaltung einer solchen angesucht werden. Die Organisation für eine solche Sonderausstellung liegt sodann beim ÖRC. Die Titelvergabe bei einer Sonderausstellung (ÖKV-Ausstellungsordnung) ist ident mit einer Ausstellung ohne Sonderausstellung. Lediglich im Rahmen der Klubsiegerschau kann davon abgewichen werden (z.B. Auswahl des „Bester Gebrauchshund“ u.a.). Die Auswahl und Einladung der Richter erfolgt von Seiten des ÖRC, d.h. Richter für Sonderausstellungen werden vom Vorstand des ÖRC ausgewählt und eingeladen. Für jeden auf einer Sonderausstellung gemeldeten Hund (nicht Klubsiegerschau) erhält der ÖRC eine Refundierung in Höhe von derzeit € 6,- von Seiten des ÖKV. Für Richterspesenersatz (also Flug, Hotel etc.) sowie die Vergütung der Richtsätze des ÖKV kommt bei einer Sonderausstellung der ÖRC auf, das Ringpersonal wird ebenfalls vom ÖRC gestellt.
Zum Richten autorisiert sind ausschließlich vom jeweiligen Verband (ÖKV) bzw. der FCI für die jeweilige Rasse zugelassene Formwertrichter, das sind Kynologen („Hundefachleute“) und Rassekenner mit geprüftem Fachwissen. Für die Verpflichtung ausländischer Richter ist das Einverständnis der jeweiligen Landes-Dachorganisation im Wege des ÖKV einzuholen und es hat eine gesonderte Freigabe zu erfolgen. Gerichtet wird nach dem FCI-Standard der jeweiligen Rasse. An Spesenersatz erhalten Richter ein Taggeld, sowie den Ersatz von angemessenen Spesen für Reise und Nächtigung. Ein Richter sollte zur Gewährleistung des verzögerungsfreien Programmablaufes einer Ausstellung nicht mehr als etwa 80 Hunde pro Tag beurteilen müssen.
Als Ringpersonal bezeichnet man Sonderleiter und Schriftführer, die den Richter in der Ausübung seiner Tätigkeit im Ring unterstützen. Von Seiten des ÖKV werden immer wieder Lehrgänge für Ringpersonal abgehalten.
Die Meldung erfolgt durch Einsenden der Meldeunterlagen. Der Meldeschein ist beim jeweiligen Ausstellungsveranstalter anzufordern und wird unter Beilage einer Kopie der Ahnentafel, des Einzahlungsbeleges über das Nenngeld, sowie allfälliger Nachweise für die Meldung in der Gebrauchs- oder Championklasse, frühestens 8 Wochen spätestens 4 Wochen vor dem Ausstellungstag an den Veranstalter der Ausstellung geschickt. Dieser retourniert die sogenannte Annahmebestätigung.
Achtung: Meldescheine sind vom jeweiligen Ausstellungsveranstalter anzufordern. (Für die ÖRC-Klubsiegerschau erfolgt der Meldescheinversand automatisch an alle ÖRC-Mitglieder)
(Stichtag ist jeweils der Tag der Ausstellung !)
Klasse Alter
Babyklasse 4 – 6 Monate
Jüngstenklasse 6 – 9 Monate
Jugendklasse 9 – 18 Monate
Zwischenklasse 15 – 24 Monate
Offene Klasse über 15 Monate
Gebrauchshundeklasse über 15 Monate *
Championklasse über 15 Monate **
Veteranenklasse über 8 Jahre
*Gebrauchshundeklasse: Alter über 15 Monate (Meldung nur Möglich mit Vorlage des FCI-Gebrauchshundezertifikates – erhältlich beim ÖKV unter Vorlage des Nachweises der entsprechenden bestandenen (jagdlichen) Prüfung.
**Championklasse: Alter über 15 Monate (Meldung nur möglich mit Vorlage der Championats-Urkunde, d. h. durch die kynologische Landesorganistaion schriftlich bestätigtes Championat). Die Meldung in der Championklasse ist für als Österr. Champion (ÖCH) vom ÖKV bestätigte Retriever obligat. Das bestätigte Österr. Jugendchampionat (ÖJCH) berechtigt nicht zur Meldung in der Championklasse, ebenso nicht berechtigt sind folgende Titelträger: Welt-, Europa- und Bundessieger.
Weitere Klassen sind:
– Paarklasse:
2 Retriever (Rüde & Hündin) derselben Rasse im Besitz eines Ausstellers, die auf der Ausstellung gemeldet und vorgeführt wurden.
– Zuchtgruppe:
Mindestens 3 Retriever eines Züchters, die jedoch nicht mehr im Besitz des Züchters sein müssen, sowie auf der Ausstellung gemeldet und vorgeführt wurden. Die Meldung für die Zuchtgruppe kann zumeist noch direkt am Ausstellungstag erfolgen.
In der Babyklasse und Jüngstenklasse wird noch kein eigentlicher Formwert vergeben. Auf dem Bewertungsblatt wird „Vielversprechend“, „Versprechend“, oder „Nicht entsprechend“ vermerkt. In allen anderen Klassen werden die Formwertnoten „Vorzüglich“, „Sehr gut“, „Gut“, „Genügend“ „Nicht Genügend“ oder „ohne Bewertung“ vergeben. Die besten vier Hunde einer Klasse mit „Vorzüglich“ bzw. „Sehr gut“ werden durch den Richter gereiht.
Sind in einer Klasse vier (oder mehr) Retriever mit „V“ bewertet worden, so sieht die Reihung folgendermaßen aus: V1, V2, V3, V4. Bei weniger als vier mit „V“ bewerteten Retrievern, kann die Reihung wie folgt aussehen: V1, V2, SG3, SG4. Wurde kein „V“ vergeben, ist eine Reihung beginnend mit SG1 möglich.
Ein Titel (z.B. Jugendbester oder CACA) wird vom Richter an den mit V1 bewerteten Hund vergeben. Die Bewertung eines Hundes mit V1 bedeutet nicht automatisch, dass dieser Hund den Titel erhält. Die Entscheidung liegt beim Richter. Wird der Titel nicht an den mit V1 bewerteten Hund vergeben, so nennen wir dieses: „V1 o.T.“ (ohne Titel).
Der Titel „Jugendbester“ kann für jede Retriever-Rasse nur an den mit „V1“ in der Jugendklasse bewerteten Retriever sowohl an den Rüden als auch an die Hündin vergeben werden.
Generell besteht kein Rechtsanspruch auf Anwartschaften oder Titel.
Der Titel „Österr. Jugendchampion“ wird auf Antrag des Eigentümers vom ÖKV dem Retriever zuerkannt, der dreimal auf einer österreichischen Ausstellung, auf der mindestens das CACA vergeben wird, mit der höchsten Bewertung (V1, Jugendbester oder CACA) Sieger seiner Klasse wurde. Dabei müssen zwei Titel in der Jugendklasse, ein Titel kann in der Offenen-, Zwischen- oder Gebrauchshundeklasse, jedoch nur bis zum Alter von 24 Monaten, erworben werden. Die drei Anwartschaften müssen unter mindestens zwei verschiedenen Richtern zuerkannt werden. Der Titel „Österr. Jugendchampion“ berechtigt nicht zur Meldung in der Championklasse.
Das CACA (Certificat d’ Aptitude au Championat d’ Autriche de Beauté = Zeugnis für die Anwartschaft auf das österr. Championat für Schönheit) kann auf Internationalen und Nationalen Ausstellungen, sowie vom ÖKV geschützten Klubsiegerschauen vergeben werden. Der Richter kann das CACA an den mit V1 bewerteten Retriever, sowohl bei Rüden als auch bei Hündinnen in der Offenen-, der Zwischen-, der Gebrauchshunde- und Championklasse verleihen. Das Reserve-CACA kann an den jeweils mit V2 bewerteten Retriever vergeben werden.
Für Rassen mit Arbeitsprüfung
- 3 CACA aus der Gebrauchshundeklasse (zum Antritt in dieser Klasse ist ein FCI[1]Gebrauchshundezertifikat erforderlich) bzw. 2 CACA aus der Gebrauchshundeklasse und 1 CACA aus der Zwischen,-Offenen oder Championklasse
- 2 verschiedene Richter
- Mind. 2 internationale Ausstellungen, 1 Anwartschaft kann bei nationalen Veranstaltungen mit CACA-Vergabe erworben werden
ODER (ACHTUNG: nicht bei allen Rassen möglich!)
- 6 CACA aus der Zwischen,-Offenen oder Championklasse
- 3 verschiedene Richter
- Mind. 4 internationale Ausstellungen, 2 Anwartschaften können bei nationalen Veranstaltungen mit CACA-Vergabe erworben werden
Wichtig für die Aufwertung von Reserve CACAs: Bereits ernannte „Österreichische Champions“ scheiden vom weiteren Wettbewerb um den ÖCH aus und die Anwartschaft geht an den Hund mit CAC-Reserve über.
Das CAC-Reserve kann für den nächsten, mit „Vorzüglich 2“ bewerteten Hund vergeben werden, wenn der Richter überzeugt ist, dass dieser Hund für das CAC in Betracht käme, wenn der CAC-Hund nicht anwesend wäre.
Maximal 2 CAC können so aufgewertet werden.
Wenn der CAC-Hund noch kein bestätigter ÖCH ist, können 2 Reserve-CAC, welche auf internationalen Hundeausstellungen in Österreich erworben wurden, zu einer CAC-Anwartschaft aufgewertet werden.
Dies ist allerdings nur hinsichtlich 2 für die Verleihung des ÖCH benötigten CAC möglich, also 4 Reserve-CAC können zu 2 CACA aufgewertet werden.
Ungeachtet dessen, ob der CAC-Hund schon ÖCH ist oder nicht, können maximal 2 aufgewertete CAC für den ÖCH herangezogen werden.
Beispiele: Hund 1 erhält folgende Reserve-CAC: 15.6.24 Tulln/CAC-Hund ist bereits bestätigter ÖCH = 1 Reserve-CAC wird zu 1 CAC
5.9.24 Wels/CAC-Hund ist kein bestätigter ÖCH = 1 Reserve-CAC wird zu ½ CAC
6.9.24 Wels//CAC-Hund ist kein bestätigter ÖCH = 1 Reserve-CAC wird zu ½ CAC Somit erhält man die 2 aufgewerteten CACs
Hund 2 erhält folgende Reserve-CAC:
15.6.24 Tulln/CAC-Hund ist bereits bestätigter ÖCH = 1 Reserve-CAC wird zu 1 CAC
5.9.24 Wels/CAC-Hund ist bereits bestätigter ÖCH = 1 Reserve-CAC wird zu 1 CAC
6.9.24 Wels/CAC-Hund ist bereits bestätigter ÖCH = 1 Reserve-CAC kann nicht mehr aufgewertet werden, da schon 2 Reserve-CAC aufgewertet wurden.
Somit erhält man die 2 aufgewerteten CACs. Für Hunde aus Norwegen, Schweden, Finnland, Dänemark, Island, Griechenland, Israel, Zypern, Malta, Irland, Portugal und Spanien gilt: Wenn diese in einem oben genannten Land leben und dort bereits bestätigter Champion sind, benötigen Sie für den Österreichischen Champion nur mehr 1 CACA in der Championklasse auf einer CACIB Ausstellung
Das CACIB (Certificat d’ Aptitude au Championat International de Beauté = Zeugnis für die Anwartschaft auf das Internationale Championat für Schönheit) kann nur auf Internationalen Hundeausstellungen gewonnen werden. Die mit CACA bewerteten Retriever der Offenen-, Zwischen, Gebrauchshunde- und Championklasse (nicht Jugendklasse) konkurrieren nach Geschlecht und Rasse getrennt um diese Anwartschaft. Das CACIB soll vom Richter nur für den absolut überragenden Hund mit der Formwertnote „V1, CACA“ beantragt werden. Die Bestätigung dieses Antrages erfolgt im Wege des ÖKV durch die FCI. Das Reserve-CACIB kann an der zweitbesten Retriever vergeben werden. Die Auswahl dafür erfolgt aus den verbleibenden V1, CACA-Hunden und dem V2-Hund der Klasse, in der das CACIB vergeben wurde.
Für die Erlangung des von der FCI zu vergebenden Titels „Internationaler Schönheitschampion“ sind für unsere Retriever folgende Bedingungen zu erfüllen: Zwei CACIBs in zwei verschiedenen Ländern unter zwei verschiedenen Richtern. Darüberhinaus ist der Nachweis über eine entsprechende (jagdliche) Prüfung (siehe ZEO) erforderlich. Zwischen der ersten und der letzten Zuerkennung des CACIB muß mindestens ein Jahr vergangen sein.
Der Titel „Veteranenbester“ kann für jede Retriever-Rasse nur an den mit „V1“ in der Veteranenklasse bewerteten Retriever, und zwar sowohl an den Rüden, als auch an die Hündin vergeben werden.
Der Titel „Österr. Veteranenchampion“ wird auf Antrag des Eigentümers vom ÖKV dem Hund zuerkannt, der drei Mal auf einer österr. Ausstellung auf der mindestens ein CACA vergeben wird, mit der höchsten Bewertung V1 Sieger seiner Klasse wurde. Der Titel „Österr. Veteranenchampion“ berechtigt nicht zur Meldung in der Championklasse.
Folgende Titel können in der Folge vergeben werden:
1. BOB (Best of Breed) – Rassebester:
Bezeichnet den besten Hund der Rasse einer Ausstellung und wird wie folgt ermittelt:
a.) auf Nationalen Ausstellungen aus den CACA-Hunden und den Jugendbesten und den Veteranenbesten
b.) auf Internationalen Ausstellungen aus den CACIB-Hunden und den Jugendbesten und den Veteranenbesten
2. BOS (Best opposite sex):
Bezeichnet den Hund des bei der Wahl zum BOB unterlegen Geschlechtes.
3. BOG (Best of Group) – Bester der FCI-Gruppe:
Bezeichnet den besten Hund aus allen BOBs einer Ausstellung innerhalb einer FCI-Gruppe
Unsere Retriever gehören zur FCI-Gruppe VIII, der Gruppe der Apportier-, Stöber- und Wasserhunde.
4. BOD (Best of Day) – Bester des Tages:
Bezeichnet den besten Hund des gesamten Ausstellungstages. Wird aus den BOGs einer Ausstellung ausgewählt und kann nur zuerkannt werden, wenn kein Best in Show vergeben wird.
5. BIS (Best in Show) – Bester der Ausstellung:
Wird an den besten Hund der gesamten Ausstellung vergeben und aus allen BOGs ausgewählt.
DIE ALPENSIEGER-TITEL
Der Titel „Alpensieger“ wird an die beiden CACIB-Hunde (Klassen: Offene, Zwischen, Champion und Gebrauchshund) vergeben.
Der Titel „Alpen-Jugendsieger“ kann an die beste Hündin und den besten Rüden jeder Rasse auf einer Alpensieger-Ausstellung (Klasse: Jugend) vergeben werden, sofern sie ein V1 erhalten haben.
Der Titel „Alpen-Veteranensieger“ kann an die beste Hündin und den besten Rüden jeder Rasse auf einer Alpensieger-Ausstellung (Klasse: Veteranen) vergeben werden.
Die Vergabe der Titel liegt im Ermessen des Zuchtrichters.
Ein Rechtsanspruch auf die Titelvergabe besteht nicht.
DIE ALPENCHAMPION-TITEL
Der Titel „Alpenchampion“ wird an die Hunde vergeben, die drei Alpensieger-Titel und eine weiteren CAC-Anwartschaft erhalten haben.
Voraussetzung ist, dass die Alpensieger-Titel in drei verschiedenen Ländern (Deutschland, Österreich und Schweiz) und von drei verschiedenen Zuchtrichtern vergeben wurden.
Die weitere CAC-Anwartschaft muss in dem Land vergeben worden sein, das den Titel „Alpenchampion“ ausstellt.
Der Titel „Alpenchampion“ berechtigt zum Start in der Championklasse in Deutschland, Schweiz und Österreich.
Der Titel „Alpen-Jugendchampion“ wird an die Hunde vergeben, die zwei Alpen-Jugendsieger-Titel erhalten haben.
Voraussetzung ist, dass diese Titel in zwei verschiedenen Ländern (Deutschland, Österreich oder Schweiz) und von zwei verschiedenen Zuchtrichtern vergeben wurden.
Der Titel „Alpen-Veteranenchampion“ wird an die Hunde vergeben, die zwei Alpen-Veteranensieger[1]Titel erhalten haben.
Voraussetzung ist, dass diese Titel in zwei verschiedenen Ländern (Deutschland, Österreich oder Schweiz) und von zwei verschiedenen Zuchtrichtern vergeben wurden.
Österreichischer Grand Champion
- Der Hund muss den Titel Ö-CH bereits erlangt haben
- 5 CACA aus der Championklasse auf internationalen Ausstellungen (Clubshows zählen nicht)
- Anwartschaften sind gültig ab 1.1.2016
- 3 verschiedene Richter Wichtig: Zusätzlich können 2 CAC-RESERVE, welche auf internationalen Hundeausstellungen in Österreich erworben wurden, zu einer CAC-Anwartschaft aufgewertet werden.
Maximal 2 aufgewertete RESERVE-CACA können für den A-CH und A-Grand-CH berücksichtigt werden.