ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR JAGDLICHE PRÜFUNGEN DES ÖRC

  1. Hunde, deren Besitzer ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, müssen im ÖHZB, alle anderen bei einer von der FCI anerkannten Zuchtvereinigung eingetragen sein.
  2. Das Mindestalter der teilnehmenden Hunde (am Tag der Prüfung vollendet) muß …
    bei der Anlagenfeststellung 9-24 Monate,
    bei BLP und JBP/R 15 Monate,
    bei VGP 24 Monate (Jagdkarte erforderlich) und
    bei der Schweißsonderprüfung 18 Monate sein (Schussprüfung erforderlich – AF/R oder höher).
  3. Kranke Hunde sowie hitzige Hündinnen dürfen an der Prüfung nicht teilnehmen.
    Bei der Anlagenprüfungen dürfen hitzige Hündinnen teilnehmen.
Anlagenfeststellung – AF/R€ 80,-
Jagdl. Brauchbarkeitsprüfung – JBP/R€ 85,–
Bringleistungsprüfung – BLP€ 90,–
Vollgebrauchsprüfung – VGP€ 105,–
Schweißsonderprüfung- SSP€ 100,–
Bringtreueprüfung – BtR€ 50,–
Guns & Dogs€ 105,–
Formwert€ 45,–

Der Betrag erhöht sich um € 20,- wenn erst vor Ort bezahlt wird.

Sparkasse Baden
Kontonummer: 26961, BLZ: 20205
IBAN: AT73 2020 5010 0002 6961
SWIFT-Code/BIC: SPBDAT21XXX

Den Nennschluss ersehen Sie aus den Prüfungsausschreibungen. Anmeldungen ausschließlich an das Jagdreferat
Die Reihung erfolgt nach den Zahlungseingängen, wobei Meldungen von Clubmitgliedern des ÖRC Vorrang gegenüber Nichtclubmitgliedern haben. Hunde, die noch keine Gelegenheit hatten, auf einer Prüfung anzutreten, haben ebenso den Vorrang.

Geprüft wird nach der Prüfungsordnung des ÖRC/ÖJGV. Alle Infos zu Jagdprüfungen erhalten Sie beim Jagdreferat.
Die Prüfungsordnungen für jagdliche Püfungen finden Sie ebenfalls in unserem Downloadbereich.

Jeder Teilnehmer hat sein Suchenwild (Schleppwild) selbst mitzubringen.
Für AF/R benötigt man mind.: 1 Ente , 1 Fasan.
Für die JBP/R benötigt man mind.: 1 Hasen (ca. 3 kg), 1 Ente , 1 Fasan.
Für BLP benötigt man mind.: 1 Hasen (ca. 3 kg), 1 Ente , 1 Fasan.
Für VGP benötigt man mind,: 1 Hasen (ca. 3 kg), 1 Ente, 1 Fasan. (Empfohlen werden 2 Enten)
Für Schweißfährten wird Rotwild- oder Rehwildschweiß, gespritzt oder getupft, verwendet.

  • Den Zeitpunkt der Zusammenkunft entnehmen Sie bitte der Prüfungsausschreibung.
  • Begrüßung der Teilnehmer, Ausgabe der Losnummern, Bekanntgabe des Prüfungsverlaufes, Wildkontrolle, Aufteilung der Gruppen und Abfahrt in die Reviere.
  • Wetterfeste, jagdliche Kleidung, festes Schuhwerk, Stiefel.
  • Ende der Prüfung, Richterbesprechung, Ausfertigung der Prüfungszeugnisse, Preisverteilung.
an den Prüfungen erfolgt auf eigene Gefahr, der Veranstalter übernimmt keine Haftung.
Falls Einspruch erhoben wird, muss dieser beim Richter oder Prüfungsleiter sofort nach Beendigung desjenigen Prüfungsfaches, unter Hinterlegung einer Kaution in der Höhe des doppelten Nenngeldes geltend gemacht werden. Die Kaution verfällt zu Gunsten des Veranstalters, wenn dem Einspruch nicht stattgegeben wird. Der Einspruch beschränkt sich auf Fehler und Irrtümer des Veranstalters, des Prüfungsleiters, der Richter und Helfer bei der Vorbereitung und Durchführung der Prüfung. Einwände gegen die Ermessensfreiheit der Richter können nicht Gegenstand eines Einspruches sein.

Folgende Verfahrensweise wird laut Vorstandsbeschluss vom 04.04.2023 bezüglich der Rückzahlung von Startgeldern bei jagdlichen Veranstaltungen angewendet:

Wird bei der Prüfungsausschreibung bekannt gegeben.

Bitte sich um Übernachtungsmöglichkeiten selbst zu kümmern.

Sachpreise und Abzeichen bei bestandener Prüfung.
Auch für Sachpreis-Spenden ist man dankbar.

Der Führer des Hundes muss vor Prüfungsbeginn dem Prüfungsleiter eine Kopie der Ahnentafel (falls nicht in der ÖRC-Community verlinkt) und den Impfpass zur Einsicht vorlegen.
Bei der VGP und der Prüfung Jagdliche Eignung auf Niederwild (JEN) muss auch eine gültige Jagdkarte vorgezeigt werden.

Körperliche Bestrafung eines Hundes ist verboten und führt zum sofortigen Auschluss