ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR JAGDLICHE PRÜFUNGEN DES ÖRC

  1. Hunde, deren Besitzer ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, müssen im ÖHZB, alle anderen bei einer von der FCI anerkannten Zuchtvereinigung eingetragen sein.
  2. Das Mindestalter der teilnehmenden Hunde (am Tag der Prüfung vollendet) muß bei BLP und JBP/R 15 Monate, bei VGP 24 Monate (Jagdkarte erforderlich) und bei der Schweißsonderprüfung 18 Monate sein.
  3. Kranke Hunde sowie hitzige Hündinnen dürfen an der Prüfung nicht teilnehmen.
Anpassung der jagdlichen Prüfungsgebühren

Prüfung Gebühr

Sparkasse BadenZahlung erst bei der Anmeldung um € 20,- erhöht.Kontonummer: 26961, BLZ: 20205
IBAN: AT73 2020 5010 0002 6961
SWIFT-Code/BIC: SPBDAT21XXX

Den Nennschluss ersehen Sie aus den Prüfungsausschreibungen. Anmeldungen ausschließlich an das Jagdreferat
Die Reihung erfolgt nach den Zahlungseingängen, wobei Meldungen von Clubmitgliedern des ÖRC Vorrang gegenüber Nichtclubmitgliedern haben. Hunde, die noch keine Gelegenheit hatten, auf einer Prüfung anzutreten, haben ebenso den Vorrang.
Geprüft wird nach der Prüfungsordnung des ÖRC/ÖJGV. Alle Infos zu Jagdprüfungen erhalten Sie beim Jagdreferat.
Jeder Teilnehmer hat sein Suchenwild (Schleppwild) selbst mitzubringen.
Für BLP benötigt man mind.: 1 Hasen (ca. 3 kg), 1 Ente , 1 Fasan.
Für VGP benötigt man mind,: 1 Hasen (ca. 3 kg), 1 Ente, 1 Fasan. (Empfohlen werden 2 Enten)
Für Schweißfährten wird Rotwild- oder Rehwildschweiß, gespritzt oder getupft, verwendet.
  • Den Zeitpunkt der Zusammenkunft entnehmen Sie bitte der Prüfungsausschreibung.
  • Begrüßung der Teilnehmer, Ausgabe der Losnummern, Bekanntgabe des Prüfungsverlaufes, Wildkontrolle, Aufteilung der Gruppen und Abfahrt in die Reviere.
  • Wetterfeste, jagdliche Kleidung, festes Schuhwerk, Stiefel.
  • Ende der Prüfung, Richterbesprechung, Ausfertigung der Prüfungszeugnisse, Preisverteilung.
an den Prüfungen erfolgt auf eigene Gefahr, der Veranstalter übernimmt keine Haftung.
Falls Einspruch erhoben wird, muss dieser beim Richter oder Prüfungsleiter sofort nach Beendigung desjenigen Prüfungsfaches, unter Hinterlegung einer Kaution in der Höhe des doppelten Nenngeldes geltend gemacht werden. Die Kaution verfällt zu Gunsten des Veranstalters, wenn dem Einspruch nicht stattgegeben wird. Der Einspruch beschränkt sich auf Fehler und Irrtümer des Veranstalters, des Prüfungsleiters, der Richter und Helfer bei der Vorbereitung und Durchführung der Prüfung. Einwände gegen die Ermessensfreiheit der Richter können nicht Gegenstand eines Einspruches sein.
Das Nenngeld wird bei Nichtantreten eines Hundes nicht zurückerstattet (Nenngeld ist Reugeld). Sollte eine Hündin unmittelbar vor der Prüfung hitzig werden oder der Hund kann nachweisbar aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten, so kann das Nenngeld allerdings nur für die darauf folgende, vom ÖRC veranstaltete jagdliche Prüfung gutgeschrieben werden. In allen Fällen (Hitzigkeit, Krankheit, Verletzung) ist eine Bestätigung des Tierarztes bis Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Wird die gutgeschriebene Meldegebühr nicht bei der folgenden jagdlichen Prüfung konsumiert, so verfällt diese.

Wird bei den Prüfungsterminen bekannt gegeben.

Bitte sich um Übernachtungsmöglichkeiten selbst zu kümmern.

Sachpreise und Abzeichen bei bestandener Prüfung. Auch für Sachpreis-Spenden ist man dankbar.
Der Führer des Hundes muss vor Prüfungsbeginn dem Prüfungsleiter eine Kopie der Ahnentafel (falls nicht in der ÖRC-Community verlinkt), das Leistungsheft und den Impfpass aushändigen.
Bei der VGP und der Prüfung Jagdliche Eignung auf Niederwild (JEN) muss auch eine gültige Jagdkarte vorgezeigt werden.
Körperliche Bestrafung eines Hundes ist verboten und führt zum sofortigen Auschluss
Bringleistungsprüfung – BLP€ 85,–
Vollgebrauchsprüfung – VGP€ 100,–
Jagdl. Brauchbarkeitsprüfung – JBP/R€ 80,–
Bringtreueprüfung – BtR€ 50,–
Schweißsonderprüfung- SSP€ 80,–
Nachweis der jagdlichen Eignung auf Niederwild für Retriever – JEN€ 100,–
Hund und Flinte€ 60,–