Zuchtzulassung – Kriterien für die Ausstellung einer Zuchtzulassung

HD HD-A, HD-B, HD-C (muss der Deckpartner HD-A oder HD-B aufweisen)
ED ED-0, ED-Grenzfall, ED-1 (muss der Deckpartner ED-0 aufweisen)
OCD frei
Augen PRA, HC kongenital, RD frei
Gentests sind bei den einzelnen Retrieverrassen unterschiedlich (siehe Zuchtordnung einzelne Rassen)
Gebiss Scherengebiss (Chesapeake Bay Retriever darf auch ein Zahngengebiss aufweisen)

 

Prüfungen    Wesenstest, Anlagenfeststellung AF/R, Workingtest Beginner (vormals L) mit Wasser, Jagdliche Brauchbarkeit JBP/R, Bringleistungsprüfung BLP/R, Vollgebrauchsprüfung VGP/R oder Field Trial á l´Anglaise

Formwert    „Vorzüglich“, „Sehr Gut“ oder „Gut“ von einer österreichischen Ausstellung mit CACA-Vergabe oder von einer Internationalen CACIB-Ausstellung (FCI). Hunde mit einem Formwert „Gut“ müssen eine BLP/R, VGP/R oder einen vom ÖRC veranstalteten Field Trial á l´Anglaise vorweisen

Die genauen, rassespezifischen Voraussetzungen für die Zuchtzulassung der einzelnen Rassen finden Sie in unserer Zucht- und Eintragungsordnung – ZEO. Link auf Zuchtordnung