ANLAGENFESTSTELLUNG AF/R

Allgemein
Sinn und Aufgabe der Anlagenfeststellung für Retriever ist die Feststellung der natürlichen Anlagen des Junghundes im Hinblick auf seine Eignung und zukünftige Verwendung im vielseitigen Jagdgebrauch nach dem Schuss, sowie seines eventuellen Einsatzes als Zuchthund.
Zur Absolvierung der Zuchttauglichkeitsfeststellung sind alle Retriever mit FCI‐Abstammungsnachweis (Ahnentafel) zugelassen ab einem Alter von mind. 9 Monaten bis zum vollendeten 24. Monat.

Prüfungsfächer
I. Schussprüfung (Flintenschuss)
II. Wasserfreude und Bringen einer Ente aus tiefem Wasser
III. Markierung mit einem Fasan
IV. Bringen von Nutzwild
V. Nasengebrauch
VI. Arbeitsfreude

Folgende Punkte führen zum Nichtbestehen der Hunde:
Schussempfindlichkeit und Schussscheue, Nichtfinden und Nichtbringen, Hartmäuligkeit, Winseln und Bellen.
Die Abgabe des Stückes und das Einspringen sind keine Ausschlussgründe.

Die Prüfungsordnung zur Anlagenfeststellung finden Sie unter „Downloads/Prüfungsordnungen„.