DIE EINZELNEN STATIONEN

Alle Hunde einer Gruppe dürfen (sollen) im Rahmen eines kurzen Spaziergangs gemeinsam mit den Hundeführern und dem Wesensrichter abgeleint in der Gruppe laufen und miteinander spielen.

Sie sollten dabei weder ängstlich, unsicher oder gar aggressiv reagieren.

Bei dieser nächsten Station wird das Sozialverhalten ihres Hundes gegenüber Menschen (Hundeführer bzw. Fremdpersonen, Richter) und Hunden und sein Spieltrieb geprüft.

Er sollte dabei weder unsicher, noch misstrauisch ausweichend, weder ängstlich, noch aggressiv reagieren. Sie sollten in der Lage sein, ihren Hund mit und ohne Gegenstand zum Spiel zu motivieren.

Auf einer Wiese mit leichtem Bewuchs (auch im Wald möglich) werden in einem 30 x 30 Schritt großen Suchen‐Gebiet vorher 4 Dummys ausgelegt.

Der Hundeführer kann den Hund mit lockerer Aufforderung zur Suche schicken. Mindestens 2 Dummys können apportiert, müssen aber zumindest angezeigt werden.

Die Gruppe steht mit ihren angeleinten Hunden abseits im Sichtbereich des Wesensrichters. Der Hundeführer geht mit seinem angeleinten Hund ca. 15‐20  Schritte aus der Gruppe. In ca. 40 Schritten Entfernung wird von einem Helfer mit Geräusch (Schuss 9mm) eine Markierung (Dummy) sichtbar geworfen.

Auf Zeichen des Richters wird der Hund abgeleint und zum Dummy geschickt. Einspringen wird nicht bewertet. Der Hund soll das Dummy aufnehmen und damit zurück zum Hundeführer kommen. Das Dummy muss nicht in die Hand apportiert werden.

Dazu wird noch bemerkt, dass bei dieser Station das Hauptaugenmerk auf Beute‐ und Bringtrieb gelegt wird und nicht auf sauberes, korrektes Apportieren.

Die Umweltmeile besteht aus folgenden Aufgaben, welche der Hundeführer einzeln mit seinem abgeleinten Hund absolvieren soll:

  • Bei der Wäscheleine mit Vorhang soll der Hund durchgehen.
  • Der Fahrradfahrer kommt auf der Seite des Hundes entgegen, wendet nach ca. 10m und fährt zurück. Dabei läutet er ein paarmal.
  • Der Zeitungsleser blickt hinter seiner Zeitung hervor und begrüßt den Hund und Hundeführer.
  • Eine Person mit Kinderwagen oder Buggy ohne Puppe kommt entgegen.
  • Bei der Begegnungsgasse begegnen dem Hundeführer und Hund Personen mit Walkingstock und Regenschirm, die Hand wird einmal gegeben.
  • Eine Person schüttelt eine Eisenkette in einem Blechkübel.
  • Eine Person stellt mit einem Player das Geräusch eines Waldarbeiters mit einer Kettensäge nach.

Zum Abschluss darf der Hund ins Wasser. Er muss mit oder ohne Beute schwimmen.
Ein Retriever, der nicht schwimmt, erhält keine Zuchtzulassung.

Am Ende des Tests bespricht der Wesensrichter mit dem Hundeführer die Bewertung.

Die Bewertungsbögen werden vor Ort übergeben.
Das Richterurteil ist definitiv und unanfechtbar.
Beleidigungen des Richters bzw. des Organisationspersonals können zu disziplinären Maßnahmen führen.

Sollte ein Hund im Zuge des Prüfungsverlaufs bedingt durch Stress oder Angst offensichtlich überfordert sein, ist der Richter berechtigt, die Zuchttauglichkeitsfeststellung im Sinne des Tierschutzgesetzes abzubrechen und der Test gilt als nicht bestanden.