GENTESTS
In den Zucht- und Eintragungsbestimmungen (ZEO) sind für die einzelnen Rassen unterschiedliche Gentests vorgeschrieben.
Durch entsprechende Gentests ist es möglich, gesunde (N/N), Träger (carrier) und erkrankte (affected) Hunde zu erkennen. Affected Hunde können zum Zeitpunkt der Untersuchung noch symptomfrei sein, werden aber mit großer Wahrscheinlichkeit erkranken.
Carrier Hunde können nicht an der getesteten Erbkrankheit erkranken. Wenn somit bei einer Verpaarung mindestens 1 Partner als N/N getestet wurde, können die daraus entstandenen Welpen nicht an der Erbkrankheit erkranken. Eine Ausnahme stellt allerdings, wenn auch sehr selten, die prcd-PRA dar, daher ist in der Augenuntersuchung die klinische Untersuchung auf PRA unerlässlich.
Proben für diese Testung müssen selbstverständlich von einem Tierarzt (Blut oder Speichel) entnommen, eingeschickt und davor die Identität des Hundes mittels Chipkontrolle bestätigt werden. Nur so sind das offizielle Ergebnisse und können in die Datenbank einfließen.
Genauere Infos zu den in der ZEO vorgeschriebenen Gentests finden Sie unter Laboklin:
Laboklin Erkrankheiten Hund
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