AUSBILDUNGSRICHTLINIEN
(für Kursleiter*innen, Trainer*innen und Richter*innen)
Stand: Vorstandssitzung 14.08.2020
Personenbezogene Ausdrücke beziehen sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise!
Im Österreichischen Kynologenverband wird eine einheitliche ÖKV Trainer Ausbildung angeboten. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Hundeführer und ihre Hunde in den Ortsgruppen (Ausbildungsstätten) nach aktuellen kynologischen Erkenntnissen sowie gesetzlichen und gesellschaftlichen Anforderungen ausgebildet werden.
Interessierte ÖRC-Mitglieder, die „ehrenamtlich“ in einer Ausbildungsstätte einer Landesgruppe im Ausbildungs- und Trainingsbetrieb mitarbeiten möchten, können sich entsprechend dieser Richtlinien zum Kursleiter und Trainer ausbilden lassen.
Die Prüfungen mit einem selbst ausgebildeten Hund dürfen nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.