MENSCH-HUND-TEAM-PRÜFUNG/BH-VT

Auszug aus der Prüfungsordnung:

Es darf jeder Hundehalter mit jedem Hund eine Prüfung ablegen. Der Hund muss am Tag der Prüfung das 12. Lebensmonat vollendet haben. Der Nachweis über eine Haftpflichtversicherung und Impfpass inkl. Chipnummer und Registrierungsnachweis des Hundes ist vor der Prüfung vorzulegen.

1. Der Hundehalter muss bei der Prüfung den Nachweis erbringen, dass er an einem
Sachkunde- Vortrag, der entweder von Dogaudit geprüften Personen oder vom
ÖKV anerkannten Personen gehalten wurde, teilgenommen hat. Alternativ dazu
werden nach den jeweiligen Hundehalteverordnungen der Landesregierungen
verpflichtende Sachkundenachweise anerkannt. Der Vortrag muss Folgendes
beinhalten:

  • Entwicklungsphasen des Hundes
  • Ernährung und Pflege des Hundes
  • Grundsätze des Tierschutzes
  • Lernverhalten des Hundes
  • Ausdrucksverhalten des Hundes
  • Verhalten des Hundehalters gegenüber der Gesellschaft
  • Hinweis auf Impfungen, Entwurmungen, gesundheitliche Aspekte
  • „Hund auf Reisen“
  • Vorschriften der Hundehaltegesetze – auf das jeweilige Bundesland abgestimmt

2. Überprüfung der Unbefangenheit
3. Prüfung einfacher Gehorsamsübungen auf einem Freigelände oder in einer geeigneten Halle.
4. Prüfungsteil im Verkehr

  • Die Überprüfung (administrativer Art z.B. Chip-Nr. Widerristhöhe vermessen…) ist aus rechtlichen und Sicherheitsgründen an einem neutralen, nicht öffentlichen Ort durchzuführen.
  • Jeder Hund ist einzeln vorzuführen.
  • Die Hunde sind angeleint (Führleine, bis 2 m Länge) zu führen. Die Leine muss locker gehalten werden. Dabei kann der Hund links oder rechts vom menschlichen Partner geführt werden
  • Der Hund wird durch eine Gruppe von mindestens 4 Personen geführt, die im Abstand von ca. 3 Meter voneinander stehen.
  • Die Chipkontrolle, die von einer Fremdperson durchgeführt wird, ist ein weiterer Bestandteil der Unbefangenheitsprobe.
  • Der Hundehalter legt dem angeleinten Hund einen tierschutzkonformen Maulkorb an und geht mit ihm eine Strecke von ca. 10 Meter.

Übungsanforderungen

Üblicherweise wird der Hund an der linken Seite des Hundehalters geführt, darf aber auch an der rechten Seite geführt werden. Jede Einzelübung beginnt und endet damit, dass der Hund an der jeweiligen Körperseite ruhig neben seinem Hundehalter sitzt oder steht. Diese Position wird in Folge als Grundstellung bezeichnet. In der Grundstellung steht der Hundehalter in entspannter Körperhaltung. Die Endgrundstellung der vorhergehenden Übung kann als Ausgangsgrundstellung der folgenden Übung verwendet werden. Der Prüfer gibt die Anweisung zu Beginn einer Übung. Alles Weitere, wie Wendungen, Halt, Wechseln der Gangart usw. wird ohne Anweisung des Prüfers ausgeführt. Auf Wunsch kann der Hundehalter Anweisungen vom Veranstaltungsleiter erlangen.
Es steht dem Hundehalter frei, den Hund während der Prüfung zu bestätigen (z.B. verbales Lob und Körperkontakt, Futter oder Motivationsobjekte sind nicht erlaubt).
In der Gruppe muss der Hundehalter mit seinem Hund eine Person im und gegen den Uhrzeigersinn umrunden. Für die Ausführungen der Übungen können Hör- und Sichtzeichen gegeben werden. Die Hör- und Sichtzeichen können vom Hundehalter beliebig gewählt werden, jedoch müssen für die gleichen Ausführungen immer dieselben Zeichen gegeben werden. Die im Folgenden angegeben Wörter sind als Empfehlungen zu sehen.
Erlaubt sind alle tierschutzkonformen Halsbänder und Brustgeschirre. Wird ein Halsband verwendet, so muss dieses locker anliegen, wobei gewährleistet sein muss, dass der Hund nicht rausschlüpfen kann.

Vor Beginn der Gehorsamsübungen hat der Hundeführer bekanntzugeben, ob bzw. welche der optional vorzuführenden Übungen („Folgen ohne Leine“ und „Freilaufen mit Heranrufen“), er vorzeigen möchte.

Hörzeichen: z.B. „Fuß“

Es stellen sich zwei Hundehalter im Abstand von mindestens 5 m beim Prüfer mit ihren Hunden vor und werden von diesem begrüßt. Ein Hundehalter führt daraufhin seinen Hund zum Ablageort, der zweite Hundehalter führt seinen Hund zum angegebenen Startpunkt für den Beginn der Leinenführigkeit. Auf ein Signal soll der angeleinte Hund seinem Hundehalter auf einer Geraden von mindestens 30 Meter entspannt folgen. Mit diesem Signal beginnt auch die Bewertung der Leinenführigkeit. Der weitere Ablauf ist dem Hundehalter freigestellt, muss jedoch mindestens eine Kehrtwendung, mindestens einen Richtungswechsel nach links und mindestens einen Richtungswechsel nach rechts, sowie ein Tempowechsel beinhalten. Der Tempowechsel muss einen Laufschritt und langsamen Schritt beinhalten. Während der Übung muss der Hundehalter einmal stehen bleiben, wobei der Hund die Grundstellung einzunehmen hat. Am Ende der Übung geht der Hundeführer mit seinem Hund auf Anweisung des Prüfers in eine Gruppe von mindestens vier Personen. Das Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich am Stand bewegen und im Abstand von ca. 3 m aufgestellt sind, ist in der Leinenführigkeit zu zeigen. Der Hundehalter muss mit seinem Hund dabei eine Person rechts und eine Person links (z.B. in Form einer 8) umgehen und mindestens einmal in der Gruppe stehen bleiben. Dem Prüfer ist es freigestellt, eine Wiederholung zu fordern. Erwünschte Ausführung: Der Hund soll seinem Hundehalter an lockerer Leine an der für ihn gewohnten Seite freudig folgen. Ein aufmerksames Verhalten ist wünschenswert. Beim Stehenbleiben soll der Hund selbständig die Grundstellung einnehmen und sich ruhig verhalten, ein Signal ist erlaubt.

Hörzeichen z.B. „Fuß“.

Dieser Abschnitt muss nicht zwingend absolviert werden. Wenn das Team die Übung „Frei Folgen“ nicht zeigt und alle anderen Prüfungsteile fehlerfrei vorgeführt werden, kann die Prüfung TROTZALLEM nicht mit „Auszeichnung“ abgeschlossen werden. Nach Verlassen der Gruppe nimmt der Hundehalter kurz die Grundstellung ein. Auf Anordnung des Prüfers wird der Hund in der Grundstellung abgeleint. Der Hundehalter hängt sich die Führleine um die Schulter oder steckt sie in die Tasche. Nun beginnt die Freifolge. Der Hund soll ca. 30 Meter seinem Hundehalter frei folgen. Nach ca. 30 Metern bleibt der Hundehalter stehen, der Hund nimmt die gewohnte Grundstellung ein und wird wieder angeleint 14 Erwünschte Ausführung: Der Hund soll an der von ihm gewöhnten Körperseite des Hundehalters freudig mitgehen. Ein aufmerksames Verhalten ist wünschenswert. Beim Stehenbleiben soll der Hund selbständig die Grundstellung einnehmen und sich ruhig verhalten – ein Signal ist erlaubt. Entfernt sich der Hund vom Hundehalter weiter als 3 Meter und kommt nach fünf Signalen nicht zum Hundehalter zurück, wird die Prüfung abgebrochen. Sitzübung (10 Punkte) Hörzeichen z.B. „Sitz“ Von der Grundstellung aus geht der Hundehalter mit seinem angeleinten Hund einige Schritte, bleibt stehen und gibt seinem Hund ein Signal zum Hinsetzen. Hat der Hund die Position eingenommen, legt der Hundehalter die Leine auf den Boden und entfernt sich mind. 10 Schritte vom Hund, dreht sich um und geht wieder zu seinem Hund zurück. Erwünschte Ausführung: Der Hund soll die Position auf ein Signal einnehmen und sich in der Position ruhig verhalten. Verändert der Hund die Position, ohne sich vom Absitzort zu entfernen, wird die Übung entwertet mit mindestens 3 Punkten. Verlässt er den Absitzort wird der gesamte Abschnitt mit 0 Punkten bewertet.

Hörzeichen z.B. „Platz“ – „Hier“ – „Fuß“

Aus der Grundstellung geht der Hundehalter einige Meter mit seinem angeleinten Hund, bleibt stehen und gibt dem Hund ein Signal für Hinlegen. Hat der Hund die Position eingenommen, wird der Hund abgeleint und der Hundehalter entfernt sich ca. 10 Schritte vom Hund, dreht sich zu diesem um und ruft ihn auf Zeichen des Prüfers zu sich. Der Hund soll zuverlässig zum Hundehalter kommen und sich ruhig anleinen lassen. Ein Vorsitzen oder eine abschließende Grundstellung ist nicht erforderlich. Fehlerhafte Ausführung: Wechselt der Hund die angewiesene Position auf Sitzen oder Stehen, bleibt aber am angewiesenen Ort, wird der Abschnitt mit mindestens 3 Punkten entwertet. Läuft der Hund dem Hundeführer vor dem Signal für Herankommen nach, wird der Abschnitt um 10 Punkte entwertet. Kommt der Hund nach höchstens 5 Signalen nicht zum Hundehalter, wird die Prüfung abgebrochen.

Hörzeichen z.B. „Platz – bleib“

Der Hund wird angeleint zum Ablageplatz geführt. Vor Beginn der „Sitzübung“ des zweiten Hundes wird der Hund an einem angewiesenen Ort mit einem Signal für Hinlegen in die Position gebracht. Wenn der Hund die Position eingenommen hat, bleibt der Hundehalter neben dem an lockerer Leine liegenden Hund stehen, während der zweite Hundehalter mit seinem Hund die Prüfungsabschnitte vorführt. Gewünschte Ausführung: Der Hund liegt ruhig in seiner Position. Verlässt er die Liegeposition, bleibt aber ruhig beim Hundehalter an lockerer Leine, wird der Abschnitt um 5 Punkte entwertet. Verbleibt der Hund nicht ruhig beim Hundehalter und versucht sich dem Einfluss des Hundehalters zu entziehen wird der Abschnitt mit 15 Punkten entwertet. Nimmt der Hund am Beginn der Übung die Liegeposition nicht ein, wir die Übung mit 0 bewertet. Freilaufen mit Heranrufen (20 Punkte) Dieser Abschnitt muss nicht zwingend absolviert werden. Nach Beendigung der vorherigen Abschnitte verlässt ein Team das Vorführgelände. Der verbliebene Hund wird abgeleint und frei laufen gelassen. Wenn sich der Hund vom Hundehalter ca. 10 Meter entfernt hat, bekommt er ein Signal für Herankommen. Gewünschtes Verhalten: Der Hund kommt freudig zum Hundehalter und lässt sich wieder anleinen. Kommt der Hund nach dem 5. Signal nicht zum Hundehalter, wird die Prüfung abgebrochen.

  • Begegnung mit einer Personengruppe – verpflichtend

Auf Anweisung des Prüfers begeht der Hundeführer mit seinem angeleinten Hund einen angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der Prüfer folgt dem Team in angemessener Entfernung. Der Hund soll an lockerer Leine dem Hundehalter entspannt folgen. Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber hat sich der Hund neutral zu verhalten. Auf seinem Weg wird der Hundehalter von einem vorbeilaufenden Passanten (Auftragsperson) überholt. Der Hund hat sich neutral zu zeigen. Hundehalter und Hund gehen weiter durch eine aufgelockerte Personengruppe von mindestens 6 Personen, in der eine Person den Hundehalter anspricht und freundlich mit Handreichen begrüßt. Der Hund soll sich während der kurzen Unterhaltung ruhig verhalten. Gerne kann seitens des Hundeführers ein entsprechendes Signal (für z. B. hinsetzen oder hinlegen) gegeben werden. Begegnung mit Radfahrern – verpflichtend Der angeleinte Hund geht mit seinem Hundehalter einen Weg entlang und wird zunächst von hinten von einem Radfahrer überholt. In großem Abstand wendet der Radfahrer und kommt Hundehalter und Hund entgegen. Der angeleinte Hund hat sich dem Radfahrer gegenüber neutral zu zeigen.

  • Begegnung mit Autos – verpflichtend

Der Hundehalter geht mit seinem angeleinten Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei wird eines der Fahrzeuge gestartet. Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschlagen. Während das Mensch-Hunde-Team weitergeht, hält ein Auto neben ihnen an, die Fensterscheibe wird geöffnet und der Hundehalter um eine Auskunft gebeten. Dabei hat der Hund ruhig abzuwarten (hinsetzen oder hinlegen auf Signal ist erlaubt). Der Hund hat sich ruhig und neutral gegenüber Autos (PKW) zu zeigen. Wichtig bei dieser Übung ist, dass der Hund nicht auf das Auto springt und damit Schäden verursacht, bzw. sich und andere damit gefährdet. Begegnung mit Jogger oder Inline-Scater – verpflichtend Der Hundehalter geht mit seinem angeleinten Hund einen ruhigen Weg entlang. Dabei wird das Team von einem Jogger überholt, ohne das Tempo zu vermindern. Hat sich der Jogger entfernt, kommt er erneut dem Mensch-Hunde-Team entgegen und läuft an ihnen vorbei, ohne die Geschwindigkeit herabzusetzen. Der Hund muss nicht korrekt am Fuß gehen, sollte sich mit lockerer Leine nahe dem Hundeführer aufhalten, darf die überholende bzw. entgegenkommende Person jedoch nicht belästigen. Der Hund darf sich interessiert zeigen ohne auf die Person stürmisch zuzulaufen. Es ist erlaubt, dass der Hundehalter stehen bleibt und dem Hund während der Begegnung eine Ruheposition anweist. Statt des Joggers kann auch ein Inline-Skater eingesetzt werden.

  • Begegnung mit anderen Hunden – verpflichtend

Beim Überholen und Entgegenkommen eines anderen Hundes mit Hundehalter hat sich der Hund neutral zu verhalten. Es ist dabei ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Es ist erlaubt, dass der Hundehalter stehen bleibt und dem Hund während der Begegnung eine Ruheposition anweist. Zusätzliche Überprüfungsmöglichkeiten wovon noch mindestens eine, maximal zwei Begegnungen in Abstimmung mit dem Hundehalter unter Berücksichtigung der örtlichen Begebenheiten absolviert werden müssen:

  • Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes, Verhalten gegenüber Tieren und Menschen (Maulkorb erforderlich)
  • Begegnung mit Kinderwagen
  • Begegnung mit Pferden und Reitern
  • Begegnung mit Menschen mit Gehhilfen
  • Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Maulkorb erforderlich)
  • Fahren mit Aufzug, in dem sich auch andere Menschen befinden (Maulkorb erforderlich)
  • Begegnung mit Menschen ohne Ausweichmöglichkeit, z.B. Baustelle
  • Durchqueren eines Parks mit Kinder- oder Ballspielplatz (Maulkorb erforderlich)
  • Verhalten in der Hundezone Bei diesen alternativen Abschnitten ist analog zu den verpflichtenden Abschnitten sowohl ein neutrales Verhalten des Hundes, als auch verantwortungsvolles Verhalten des Hundehalters erforderlich.

Die gesamte und aktuellste Version der „Österreichische Prüfungsordnung (ÖPO)“ finden Sie auf der Homepage des ÖKV unter Downloads