Die Anfeindungen der letzten Wochen haben alle Vorstandsmitglieder sehr nachdenklich gestimmt und bewogen nun öffentlich dazu Stellung zu beziehen.

Der Vorstand und die Landesgruppenleiter vertreten die Meinung, dass wir diese Form der Kommunikation in unserem Club weder länger tolerieren noch akzeptieren werden. Handeln zieht Konsequenzen nach sich und getätigte öffentliche Äußerungen – wie auch hier auf Facebook – waren mitunter rechtswidrig oder haben sogar strafrechtliche Relevanz.

Selbstverständlich ist die Abhaltung einer Generalversammlung in Präsenzform in Zeiten wie diesen zu hinterfragen, diese Meinung teilen wir natürlich! So war die allgemeine Empörung, davon nicht abzuweichen, sehr groß – und viele haben sich auch lauthals über die Entscheidung des Vorstands echauffiert. Es war jedoch sehr interessant, dass tatsächlich niemand auf die Idee kam, direkt nachzufragen, warum wir uns mit dem Umstand der Unaufschiebbarkeit konfrontiert sahen. Aufgrund dieser Unaufschiebbarkeit haben wir alle rechtlichen Rahmenbedingungen genauestens abgeklärt und alle Vorbereitungen für einen verantwortungsvollen Ablauf getroffen.

Was passiert, wenn Mitglieder stattdessen selbstberufenen Corona-Experten Glauben schenken, davon können auch die Behörden ein Lied singen. Ministerien, Bezirksverwaltungsbehörden, Polizei etc. wurden förmlich mit Anfragen bombardiert. Nachdem die Behörden jedoch die Ordnungsmäßigkeit der Generalversammlung festgestellt haben, schien die nächste Strategie zu sein, dem Club medial zu schaden. Dank der hervorragenden Recherche der Redakteure des ORF aus dem Landesstudio Kärnten, wurden diese Unwahrheiten jedoch widerlegt und richtiggestellt. Die tatsächlichen rechtlichen Rahmenbedingungen wurden auch in einem Beitrag sehr gut zusammengefasst. Dieser ist nachzulesen unter: https://kaernten.orf.at/stories/3100080.

Bleibt an dieser Stelle die Frage offen: Warum war nun die Generalversammlung unaufschiebbar?

Von einem Mitglied wurden fristgerecht Anträge eingebracht, welche die Generalversammlung schlussendlich unaufschiebbar machten. Diese Anträge ziehen die Rechtmäßigkeit der Gebarung des Vereins in Zweifel und unterstellen damit dem Vorstand strafrechtswidriges Verhalten – insbesondere Untreue. Die Aufklärung solcher Behauptungen (in Form von Anträgen) duldet keinen Aufschub und bedarf sofortiger Aufklärung im Rahmen der Generalversammlung. Diese Vorwürfe wurden selbstverständlich vom Vorstand zur Gänze entkräftet! Bezeichnend ist auch die Tatsache, dass Antragsteller es nicht der Mühe wert gefunden haben, persönlich ihre Anliegen bei der Generalversammlung vorzubringen. Die Anreise war offenbar auch aus benachbarten Bundesländern zu mühsam.

Darüber hinaus wurden von einem Clubmitglied bei der Vereinsbehörde die ÖRC-Statuten hinterfragt. Dabei kam zum Vorschein, dass weder die Statuten der Jahre 2013, vom vorherigen Vorstand, noch die Statuten von 2019 seitens der Vereinsbehörde genehmigt waren. Darauf erklärte die Vereinsbehörde schriftlich, dass die statutengemäße Funktionsperiode maßgeblicher organschaftlicher Vertreter bereits abgelaufen ist und demnach der Verein seine Handlungsfähigkeit verlieren würde. Wir wurden aus diesem Grunde aufgefordert, die fehlenden Unterlagen, insbesondere jene über eine erfolgte Wiederwahl, bis Ende April vorzulegen.

Wenn sich aufgrund dieser Gegebenheiten einzelne Mitglieder berufen fühlen, die Grenzen der Rechtmäßigkeit zu überschreiten sowie vom bewussten Vorsatz geleitet sind, dem Ansehen des Österreichischen Retrieverclub zu schaden, wird dies nun von uns nicht länger geduldet.

Wir waren in den letzten drei Jahren sehr darum bemüht, Ruhe im Verein einkehren zu lassen. Vielleicht kann man uns zu Recht vorwerfen, viele (unschöne) Hintergründe, für die von uns getroffenen Entscheidungen, nicht öffentlich gemacht zu haben. Aber wenn eine kleine Gruppe von Mitgliedern beharrlich gegen den Club, gegen den Vorstand und sogar gegen unsere Mitglieder arbeitet, werden wir dies nicht länger hinnehmen! Schließlich ist es absolut kein Kavaliersdelikt, Vorstandsmitgliedern bzw. dem Vorstand generell, Anstiftung zum Rechtsbruch zu unterstellen.

Wichtig ist uns zu betonen: Alle sind weiterhin eingeladen ihre Meinung zu äußern und mit uns in eine Diskussion zu treten, denn wir freuen uns über konstruktive Mitarbeit! Wir erwarten jedoch von unseren Mitgliedern den Unterschied zwischen freier Meinungsäußerung und destruktivem clubschädigendem Verhalten zu kennen, beziehungsweise werden wir darauf künftig wesentlich klarer hinweisen.

Der Vorstand steht zusammen und ist bestrebt weiterhin professionelle Arbeit zu leisten. Selbstverständlich steht es jedem Mitglied frei, jederzeit unseren Club zu verlassen. Denn in den letzten Wochen wurde von einigen sehr deutlich bewiesen, um unsere Hunde geht es hier nicht! Gleichzeitig ist es nach wie vor die Liebe zu unseren Retrievern, die uns antreibt weiterhin im ÖRC ehrenamtlich tätig zu sein!

Für alle interessierten ÖRC-Mitglieder wird künftig ein „ÖRC-Talk“ via Zoom eingerichtet. Dies soll unseren Clubmitgliedern die Möglichkeit geben, direkt und ganz unkompliziert Fragen zu stellen, Diskussionen zu führen und somit zu einer Verbesserung der Kommunikation beizutragen. Details dazu folgen.

 

Der Vorstand:

Kurt Becksteiner, Ernst Kogl, Kerstin Harm, Christine Grabmayr, Elke Ackerl, Julia Großauer, Herbert Steinschaden, Susanne Prager, Wolfgang Mandl, Philipp Birchbauer, Michael Gschladt, Franz Buchgraber, Burgi Mlinar,  Barbara Stadlhuber, Wolfgang Ragitsch, Sonja Pircher, Robert Kaserer, Bernhard Schöpf, Wolfram Klaushofer (alle 3 interimistisch für Tirol) und Sandra Gubesch.