Veröffentlicht am 07.06.2020.…
AF/R und ZTF Höchstalter
Überschreitung um 5 Monate möglich!
Da Corona nun zum Entfall entsprechender Prüfungen geführt hat, wurde vom ÖRC ein Antrag beim ÖJGV auf Überschreitung des Höchstalters um 5 Monate eingebracht.
Bei der Zuchttauglichkeitsfeststellung (ZTF) und der Anlagenfeststellung (AF/R) sind ein Höchstalter der Hunde in der Prüfungsordnung festgeschrieben.
In langjähriger, guter Kooperation mit dem ÖJGV freut es uns, dass diesem Antrag stattgegeben wurde.
Die ZTF wurde bereits mittels Vorstandsbeschluss erweitert, ab sofort gilt dies auch für die AF/R .
Zur Meldung von Hunden, die von dieser Regelung betroffen sind, muss bitte ein Mail an den zuständigen Referatsleiter geschickt werden.
Die nächste AF/R findet am 4.9.2020 statt, die nächsten freien Plätze bei einer ZTF gibt es am 22./23.8.2020
Foto: ©Burgi Mlinar