ABLAUF DES ÖRC WESENSTEST

Gemäß dem Beschluss des Vorstandes des ÖRC vom 26.8.2000 ist ab 1.1.2001 zur Zuchtzulassung die Absolvierung des Wesenstests des ÖRC mit angeschlossener Zuchtschau oder die Ablegung der JBP/R, BLP, VGP oder Working Test L (Novice) mit Wasserarbeit erforderlich.

Der Test ist so ausgelegt, dass es jedem Retrieverbesitzer ohne große Vorübungen möglich sein sollte, mit seinem Hund den Test zu absolvieren. Eine sehr gute Bindung zwischen Besitzer und Hund ist deshalb erforderlich. Der Besuch einer Welpenspielgruppe bzw. eines Junghundekurses sowie eine intensive Beschäftigung mit dem Welpen bzw. Junghund wird in diesem Zusammenhang empfohlen.

Nur eine Person darf den Hund während des Tests führen. Ein Wechseln der Hundeführer während des Tests ist nicht gestattet. Zuschauer sind nicht gestattet.

Jeder Hundeführer haftet für die Schäden, die durch ihn oder seinen Hund verursacht werden.

Altersbegrenzung: zum Wesenstest sind Retriever im Alter von mindestens 9 Monaten bis zum vollendeten 4. Lebensjahr zugelassen.

Läufige Hündinnen sowie Hunde, die unter Einfluss von Medikamenten stehen und/oder anderen tierärztlichen Eingriffen (z. B. chemische Kastration, Chip-Kastration, Psychopharmaka und dergleichen) unterzogen wurden, sind zum Wesenstest nicht zugelassen. (beschlossen durch den ÖRC-Vorstand am 13.01.2013)

Wiederholung: Bei Nichtbestehen ist die Wiederholung des Wesenstests noch 2 Mal bei jeweils einem anderen Richter möglich. Retriever, die den Wesenstest 3 Mal nicht bestanden haben, können im ÖRC keine Zuchtzulassung erlangen. (beschlossen durch den ÖRC-Vorstand am 22.07.2012).

Retriever, die bei 2 Wesenstests den Ausschlussgrund „Aggression“ erhalten, können im ÖRC keine Zuchtzulassung erlagen und erhalten eine Veranstaltungssperre im ÖRC (beschlossen durch den ÖRC-Vorstand am 22.07.2012).

Zuchtrelevante Eigenschaften und Sinn des Wesenstests

Sinn und Zweck des Wesenstests ist es, typische Vertreter einer Rasse zu erkennen und Tiere mit fehlenden oder unerwünschten Veranlagungen von der Zucht auszuschließen.

Erwünschte Wesensmerkmale:

Selbstsicher, freundlich, vertrauensvoll, aufmerksam, interessiert, spielfreudig, gute Führer-Hund-Beziehung (Bindung), guter Beute- und Bringtrieb, effektive Witterungsaufnahme, wasserfreudig und schusssicher.

Unerwünschte Wesenseigenschaften:

Misstrauisch, unsicher, ängstlich, aggressiv, kein Spieltrieb, schlechte oder keine Führer-Hund-Beziehung (fehlende Bindung), kein Beute- und Bringtrieb, keine Witterungsaufnahme, wasserscheu und schussscheu.

Bis zur Fertigstellung der Internetanmeldung gilt folgende Vorgangsweise:

Das Anmeldeformular und der Fragebogen können von der ÖRC-Website, Rubrik Wesenstest
herunter geladen werden.

Wir ersuchen, beide Formulare genau zu lesen, auszufüllen und sodann mit einer Kopie des Einzahlungsbelegs per Post oder Email an die Organisationsstelle (Franz Buchgraber, St. Dionysenstraße 46, 8600 Oberaich, [email protected]) zu senden.
Auf dem Anmeldeformular finden Sie auch die Einzahlungsmodalitäten.

Anmeldeschluss: 4 Wochen vor dem Wesenstest
Ca. 2 Wochen vor dem Wesenstest erhalten Sie per Post oder per Email eine Zuschrift mit einer Wegbeschreibung zum Veranstaltungsort sowie die ungefähre Beginnzeit.

Ablauf des Wesenstest mit angeschlossener Zuchtschau

Sobald Sie am Veranstaltungsgelände einlangen, melden Sie sich bitte bei der Anmeldung.
Dort erhalten Sie für Ihren Hund ein farbiges Halsband und einen Anstecker in derselben Farbe, den Sie bitte gut sichtbar an Ihrer Kleidung anbringen. Außerdem erfolgt hier die erste Chipkontrolle.
Bei der Anmeldung können Sie erfahren, ob die vorgesehene Startzeit eingehalten werden kann oder wie lange eine mögliche Wartezeit sein wird.

Die Teilnehmer sind in Gruppen eingeteilt, die wenn möglich aus Rüden und Hündinnen verschiedener Retriever-Rassen bestehen sollen. Die Richter werden den Gruppen zugelost.

Von der Anmeldung werden Sie von Ihrem Richter abgeholt.

Bitte beachten Sie, dass während des ganzen Ablaufs des Wesenstests Ihr Retriever unter Beobachtung durch den Wesensrichter steht (also auch in den Wartephasen), damit sich der Richter ein Gesamtbild von dem Hund machen kann.

Hat der Wesensrichter die Gruppe übernommen, wird er sich kurz bei Ihnen vorstellen und für jeden Hund den Fragebogen durchgehen.
Sie haben jetzt die Möglichkeit den Richter auf Dinge hinzuweisen, die für den Wesenstest von Bedeutung sein können: hatte Ihr Hund einmal ein besonders schlechtes Erlebnis mit Menschen, Artgenossen oder in einer Umweltsituation? Steht Ihre Hündin vor der Läufigkeit oder war sie vor kurzem läufig? All das und ähnliches kann das Verhalten Ihres Hundes beeinträchtigen und das sollte der Wesensrichter wissen, damit er auf Ihren Hund eingehen kann.