Zuchtzulassung – Kriterien für die Ausstellung einer Zuchtzulassung

HDHD-A, HD-B, HD-C (muss der Deckpartner HD-A oder HD-B aufweisen)
EDED-0, ED-Grenzfall, ED-1 (muss der Deckpartner ED-0 aufweisen)
OCDfrei
AugenPRA, HC kongenital, RD frei
Gentestssind bei den einzelnen Retrieverrassen unterschiedlich (siehe Zuchtordnung einzelne Rassen)
GebissScherengebiss (Chesapeake Bay Retriever darf auch ein Zahngengebiss aufweisen)

 

Prüfungen    Wesenstest, Anlagenfeststellung AF/R, Workingtest Beginner (vormals L) mit Wasser, Jagdliche Brauchbarkeit JBP/R, Bringleistungsprüfung BLP/R, Vollgebrauchsprüfung VGP/R oder Field Trial á l´Anglaise

Formwert    „Vorzüglich“, „Sehr Gut“ oder „Gut“ von einer österreichischen Ausstellung mit CACA-Vergabe oder von einer Internationalen CACIB-Ausstellung (FCI). Hunde mit einem Formwert „Gut“ müssen eine BLP/R, VGP/R oder einen vom ÖRC veranstalteten Field Trial á l´Anglaise vorweisen

Die genauen, rassespezifischen Voraussetzungen für die Zuchtzulassung der einzelnen Rassen finden Sie in unserer Zucht- und Eintragungsordnung – ZEO. Link auf Zuchtordnung