Liebe ÖRC Züchter/innen!

Mit Inkrafttreten der Novelle des Tierschutzgesetzes (01.01.2025) kommt es gemäß §22 zu einer Konkretisierung der Verantwortung der Züchter in Bezug auf die Vermeidung von Qualzuchten.
Es besteht eine verpflichtende Vorlage eines Zucht- und Maßnahmensprogramms zur Vermeidung von Qualzucht gemäß §22b bis zum 30.06.2025. Der ÖKV legt dafür gemeinsam mit den Verbandskörperschaften die jeweiligen Zuchtprogramme der Qualzuchtkommission (QZK) vor. In den Zuchtprogrammen müssen Untersuchungen und Screenings, sowie Zuchtstrategien für jede einzelne Rasse enthalten sein. Es entstehen dafür auch Kosten für die Einreichung jeder einzelnen Rasse an die QZK, diese trägt vorerst der ÖKV und sie werden dann anschließend an die jeweiligen VK weiterverrechnet.

Wir haben vom ÖKV Einreichformulare nach Vorgaben der QZK zur Bearbeitung bekommen. Diese werden bis 23.05.2025 von uns an den ÖKV übermittelt und von diesem bei der QZK eingereicht. Wir haben uns dabei an die Vorgaben der Zucht- und Eintragungsordnung gehalten und diese nochmal überarbeitet. Die neue Zuchtordnung wurde in der letzten Vorstandssitzung am 20.05.2025 genehmigt und wird dem ÖKV, wie es üblich ist, zum Beschluss vorgelegt und anschließend veröffentlicht. Wie die Beurteilung durch die QZK erfolgen wird, ob wir weitere Auflagen bekommen werden und wie es danach in der Zucht weitergeht, können wir aus derzeitiger Sicht leider nicht sagen. Wir werden euch aber informieren, sobald wir diesbezüglich Information erhalten haben.

Aufgrund des neuen Tierschutzgesetzes und auch zum Schutz unserer Züchter werden wir einige Adaptierungen der Datenbank sowie der öffentlichen Sichtbarkeit von Daten und Informationen vornehmen. Jeder Züchter kann damit selber entscheiden, welche Daten, die über die Vorgaben der ZEO hinausgehen, er preisgeben und z.B. auf der eigenen Homepage veröffentlichen oder vorlegen möchte:

  • Es werden (sobald die Datenbank dahingehend adaptiert wurde) nur mehr Gentests, die laut ZEO verpflichtend vorgeschrieben sind veröffentlicht
  • Es werden ab sofort auf den Zuchtzulassungen nur mehr Gentests aufscheinen, die in der Zuchtordnung verpflichtend vorgeschrieben sind
  • Es werden (sobald die Datenbank dahingehend adaptiert wurde) nur mehr Gentests, die laut ZEO verpflichtend vorgeschrieben sind auf den Ahnentafeln aufscheinen
  • Deckmeldungen und Wurfmeldungen werden (laut Protokoll der Vorstandssitzung vom 07.02.2025) nur mehr veröffentlicht, wenn der Züchter beim Anlegen dieser Veröffentlichung zustimmt
  • Es werden (sobald die Datenbank dahingehend adaptiert wurde) nur mehr diejenigen Züchter in der Züchterliste, Deckmeldungsliste und Wurfliste aufscheinen, deren Zuchtstätte bei der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet, bzw. ab dem 3. Wurf genehmigt wurde. Dafür wird es selbstverständlich eine angemessene Übergangsfrist geben. Bitte schicken Sie uns diese derzeit noch nicht! Sobald es notwendig ist, uns diese Meldung bzw. Bewilligung vorzulegen, werden die Züchter nochmals gesondert von uns informiert!
Bei Fragen dazu stehen wir euch natürlich gerne zur Verfügung.

Das Zuchtwarte-Team