Die Entscheidung für einen Hund bedeutet Verantwortung – für ein ganzes Hundeleben. ❤️🐾 Damit Mensch und Hund einen guten Start ins gemeinsame Leben haben, ist seit 1. Juli 2026 der bundesweite Sachkundenachweis für alle verpflichtend, die erstmals einen Hund übernehmen.

📚 Der Sachkundenachweis besteht aus zwei Teilen:

📝 1. Theoretischer Teil
Mindestens 4 Stunden Ausbildung
Vor der Aufnahme eines Hundes zu absolvieren.

🐕 2. Praktischer Teil
2 Stunden Training gemeinsam mit dem eigenen Hund
Innerhalb des ersten Jahres nach der Übernahme
Der Hund muss mindestens 6 Monate alt sein.

👤 Wer muss den Sachkundenachweis machen?
Alle Personen, die ab dem 1. Juli 2026 erstmals einen Hund übernehmen.
📍 Der Kurs ist in jenem Bundesland zu absolvieren, in dem der Hund gehalten wird – der Nachweis gilt anschließend österreichweit.

🎓 Wer darf den praktischen Teil durchführen?
✔️ Aktive Trainerinnen und Trainer des ÖKV, ÖHU und ÖJGV
✔️ Tierschutzqualifizierte Hundetrainerinnen und Hundetrainer
✔️ Nach § 7 zugelassene Personen
✔️ Personen mit einer von der Landesregierung als gleichwertig anerkannten Ausbildung

ℹ️ Wichtige Information:
Der bundesweite Sachkundenachweis ersetzt nicht automatisch bestehende landesrechtliche Regelungen. Zusätzliche Anforderungen (z. B. Wiener Hundeführschein oder die NÖ-Sachkunde für bestimmte Hunde) bleiben – je nach Bundesland – weiterhin bestehen.

📅 Bis 30. Juni 2027 gilt eine Übergangsfrist, in der die Bundesländer ihre gesetzlichen Bestimmungen an die neue Bundesregelung anpassen.

🐾 Gute Nachrichten!
Alle beim Österreichischen Kynologenverband (ÖKV) gemeldeten Trainerinnen und Trainer sind berechtigt, den neuen bundesweiten Sachkundenachweis durchzuführen.

Damit können unsere Mitglieder und alle Interessierten den gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundenachweis direkt in den Ausbildungsstätten des ÖRC absolvieren.

📩 Bei Fragen oder Interesse an einem Kurs freuen wir uns auf eure Nachricht!
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