Liebes ÖRC-Mitglied! Wir laden Sie/Dich herzlich zur Generalversammlung ein:

Freitag, 19. Juni 2026, 13:00 Uhr  

Ort: 1A Landhotel Schicklberg, Schicklberg  1, 4550 Kremsmünster

Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder gemäß den Bestimmungen des § 4, sofern sie seit zumindest dem Ablauf des letzten der Generalversammlung vorangehenden Kalenderjahres wirksam Mitglieder des Vereins sind und bis zumindest 14 Tage vor der Generalsversammlung den Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr auf das Konto des Vereins zur Einzahlung gebracht haben. Über Verlangen auch nur eines Mitgliedes des Vorstandes kann der Nachweis entsprechender Einzahlungsbelege für die Mitgliedsbeiträge verlangt werden. Auch haben in der Generalversammlung solche Mitglieder, die mit Mitgliedsbeiträgen für das der Generalversammlung vorangegangene Jahr im Rückstand sind, kein Stimmrecht und können auch keine Anträge stellen. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden; juristische Personen als Vereinsmitglieder werden in der Generalversammlung, durch deren vertretungsbefugte Organe vertreten und haben ohne Rücksicht auf die Anzahl ihrer Organe oder Mitglieder nur eine Stimme.

Anträge gemäß §11 (3) müssen spätestens 2 Wochen vor der Generalversammlung mittels eingeschriebenen Briefes bei der Geschäftsstelle des ÖRC eingelangt sein.

Anträge, deren Gegenstand nicht in den Aufgabenbereich der Generalversammlung fällt, werden bekannt gegeben, aber nicht behandelt.

Wir freuen uns über Ihre/Deine Teilnahme und verbleibenmit besten Grüßen der Vorstand des ÖRC