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Allgemeine Bestimmungen
für jagdliche Prüfungen des ÖRC

1. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung:

a) Hunde, deren Besitzer ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, müssen im ÖHZB, alle anderen bei einer von der FCI anerkannten Zuchtvereinigung eingetragen sein.
b) Das Mindestalter der teilnehmenden Hunde (am Tag der Prüfung vollendet) muß bei BLP und JBP/R 15 Monate, bei VGP 24 Monate (Jagdkarte erforderlich)und bei der Schweißsonderprüfung 18 Monate sein.
c) Kranke Hunde sowie hitzige Hündinnen dürfen an der Prüfung nicht teilnehmen.

2) Prüfungsgebühren

Prüfung Gebühr
Bringleistungsprüfung - BLP € 75,--
Vollgebrauchsprüfung - VGP € 90,--
Jagdl. Brauchbarkeitsprüfung - JBP/R € 70,--
Bringtreueprüfung - BTR € 50,--
Schweißsonderprüfung- SwP € 70,--

 

 

 

 

 


Sparkasse Baden
Kontonummer: 63222, BLZ: 20205

IBAN: AT922020500000063222

SWIFT-Code/BIC: SPBDAT21XXX

 

3) Meldeschluß:

Den Nennschluss ersehen Sie aus den Prüfungsausschreibungen. Anmeldungen ausschließlich an das Jagdreferat

4) Reihung der Hunde:

Es werden maximal 10 Hunde pro Prüfung angenommen. Die Reihung erfolgt nach den Zahlungseingängen, wobei Meldungen von Clubmitgliedern des ÖRC Vorrang gegenüber Nichtclubmitgliedern haben. Hunde, die noch keine Gelegenheit hatten, auf einer Prüfung anzutreten, haben ebenso den Vorrang.

5) Prüfungsordnung:

Geprüft wird nach der Prüfungsordnung des ÖRC/ÖJGV. Alle Infos zu Jagdprüfungen erhalten Sie beim Jagdreferat.

6) Suchenwild:

Jeder Teilnehmer hat sein Suchenwild (Schleppwild) selbst mitzubringen.
Für BLP benötigt man: 1 Hasen (mind. Gew. 3 kg), 1 Ente , 1 Fasan.
Für VGP benötigt man: 1 Hasen (mind. Gew. 3 kg), 2 Enten, 1 Fasan.
Für Schweißfährten wird Rehwildschweiß, gespritzt oder getupft, verwendet.

7. Prüfungsverlauf:

a) Zusammenkunft immer um 8 Uhr des jeweiligen Prüfungstages im Standquartier.
b) Begrüßung der Teilnehmer, Ausgabe der Losnummern, Bekanntgabe des Prüfungsverlaufes, Wildkontrolle, Aufteilung der Gruppen und Abfahrt in die Reviere.
c) Wetterfeste, jagdliche Kleidung, festes Schuhwerk, Stiefel.
d) Ende der Prüfung, Richterbesprechung, Ausfertigung der Prüfungszeugnisse, Preisverteilung.

8. Die Teilnahme

an den Prüfungen erfolgt auf eigene Gefahr, der Veranstalter übernimmt keine Haftung.

9. Protest:

Falls Einspruch erhoben wird, muss dieser beim Richter oder Prüfungsleiter sofort nach Beendigung desjenigen Prüfungsfaches, unter Hinterlegung einer Kaution in der Höhe des Nenngeldes geltend gemacht werden. Die Kaution verfällt zu Gunsten des Veranstalters, wenn dem Einspruch nicht stattgegeben wird. Der Einspruch beschränkt sich auf Fehler und Irrtümer des Veranstalters, des Prüfungsleiters, der Richter und Helfer bei der Vorbereitung und Durchführung der Prüfung. Einwände gegen die Ermessensfreiheit der Richter können nicht Gegenstand eines Einspruches sein.

10. Standquartier:

Wird bei den Prüfungsterminen bekannt gegeben.

11. Übernachtungsmöglichkeit:

Bitte sich um Übernachtungsmöglichkeiten selbst zu kümmern.

12. Preise:

Sachpreise und Abzeichen bei bestandener Prüfung. Auch für Sachpreis-Spenden ist man dankbar.

13. Allgemeines:

Mitzubringen ist der Abstammungsnachweis, das Leistungsheft und den Impfpass mit gültiger Tollwutschutzimpfung (die nicht älter als 12 Monate sein darf) des Hundes.
Dies wird vor der Prüfung dem Prüfungsleiter übergeben.

Für Fragen steht Ihnen der  Jagdhundereferent jederzeit gerne zur Verfügung.


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